Fahrschule Framke jetzt auch in
Bad Neustadt, St.-Bruno-Str. 22 A
Umtausch Führerschein
Nach Ablauf der o.g. Frist wird ihr alter Führerschein ungültig. Es handelt sich dabei um einen rein verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen weiterhin lediglich für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung (z.B. Berufskraftfahrer).
Welche Dokumente werden für den Umtausch benötigt?
Für den erfolgreichen Führerscheinumtausch sind nach Terminvereinbarung bei der zuständigen Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes folgende Dokumente vorzulegen:
· ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
· ein biometrisches Passfoto
· der aktuelle Führerschein
· eine Gebühr von ca. 25,00 Euro
Führerscheinklasse B196
Motorradfahren mit dem Autoführerschein – Neu 2020
Wer einen Autoführerschein der Klasse B seit mindestens 5 Jahren besitzt darf ohne Prüfung ein Motorrad der Klasse A1 (125 ccm) fahren.
Voraussetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre
- 5 Jahre im Besitz des Autoführerscheins
- Ausbildung in der Fahrschule
Ausbildung:
- Theorieausbildung: 4 Unterrichtseinheiten a 90 min
- Praxisausbildung: 5 Unterrichtseinheiten a 90 min (heißt 10 Fahrstunden a 45 min)
- Prüfung: keine Theorie- oder Praxisprüfung
Achtung:
Dieses Recht gilt nur innerhalb Deutschlands. Fahrten ins Ausland sind nicht erlaubt.
Die Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Abs. 3 FeV ist nicht möglich.